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„Die Lichtmaschinerie“ – Mitmach-Ausstellung für Einrichtungen

24. November, 09:00 - 15:00

Ein Tritt in die Pedale und sie setzt sich in Gang – die Lichtmaschinerie

Seile übertragen Kräfte, Zahnräder greifen ineinander und bewegen ganze Wände aus Rädermodulen. Alles dreht sich: mal schnell, mal langsam. Überall gibt es Ungewöhnliches zu entdecken – einen Krachapparat voller Geräusche und Klänge, einen chilligen Hängemattenantrieb oder fantastische Figuren auf der drehenden Galerie. Am „Großen Rad“ entstehen nach und nach ganze Welten aus buntem Papier und funkelnden Lichtern. Schatten tanzen an den Wänden, Projektionen und Neonbilder erfüllen den Raum. Überall zeigt sich ein faszinierendes Spiel aus Bewegung und Licht.

In der Malwerkstatt entstehen mithilfe einer weiteren Maschine und der Zentrifugalkraft bemalte Scheiben für die Gestaltung der Räderwerke. In der hauseigenen Bauwerkstatt können neue Maschinenteile angefertigt werden. So wächst die Lichtmaschinerie, die nichts produziert und doch viel hervorbringt, mit jedem Besuchenden und jeder Idee ein Stück weiter.

15.11.2026 – 19.02.2027

Am Eröffnungssonntag am 15.11.2026 von 11 – 13 Uhr freier Eintritt

Für alle ab 5 Jahren*

Im Akki-Haus

 

Zeiten für Schulen, Kitas, JFE usw.:

90minütige Besuchstermine mit Führung

NEU: Montag bis Freitag je 9:00, 10:30, 12:00, 13:30 Uhr

Teilnahmegebühr pro Person: 5,- €

Nur mit telefonischer Anmeldung ab 01.10.26: 0211 – 50 72 77 2

 

Besuch für Familien:

Termine je 90 Minuten an Sonntagen und in den Winterferien
(10:00, 11:45, 13:30, 15:15 Uhr)
UND NEU: zusätzlich an Donnerstagen 15:00 – 16:30 Uhr

Eintritt 5,- € zzgl. Gebühren Ticketshop

Tickets für die Sonntage und Winterferien  ab 01.10.26 online im Ticketshop.

 

Zur Mitmach-Ausstellung finden begleitende Workshops statt: Infos zu den „Ausstellungs-Werkstätten“ folgen hier.

* Die Ausstellung ist für Menschen ab 5 Jahren konzipiert und empfohlen. Jüngere Geschwisterkinder können mitgebracht werden.
Sie benötigen ebenfalls ein Ticket (Ausnahme: noch im Kinderwagen/in der Trage).
Die Aufsichtspflicht liegt jederzeit bei den begleitenden Erwachsenen.